Verpächter · 8 min · Aktualisiert 2026-05-18

§35 BauGB — wann ist ein Batteriespeicher privilegiert?

Privilegierung nach §35 BauGB entscheidet darüber, ob ein Batteriespeicher ohne aufwendiges Bauleitplanverfahren errichtet werden kann. Die Rechtslage ist 2025/26 noch unklar — wir zeigen, was die aktuellen Verwaltungsgerichte sagen und wo Sie als Verpächter genau hinschauen sollten.

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Die rechtliche Grundlage

Privilegiert sind im Außenbereich nach §35 Abs. 1 BauGB bestimmte Vorhaben, die dort 'ihrer Art nach' hingehören. Für Energieanlagen gibt es Nr. 5 (energiewirtschaftliche Nutzung mit Ortsbezug) und Nr. 12 (Energiegewinnung). Der Streit dreht sich um die Frage: Ist ein reiner Batteriespeicher ohne eigene Erzeugung 'Energiegewinnung'?

Aktuelle Rechtsprechung

Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben 2024/25 unterschiedlich entschieden. Tendenz: BESS im funktionalen Zusammenhang mit PV (Co-Location) ist privilegiert. Stand-alone-BESS hingegen wird in Bayern aktuell kritisch gesehen — das StBA Bamberg fordert teilweise einen Bebauungsplan oder Vorbescheid.

  • Co-Location mit PV: in der Regel privilegiert
  • Stand-alone BESS klein (≤ 250 kW): meist privilegiert (Hilfseinrichtung)
  • Stand-alone BESS mittel/groß (≥ 1 MW): Einzelfallprüfung
  • Bestehende Biogasanlage + BESS: privilegiert als Hilfseinrichtung

Was die Bauaufsicht prüft

Selbst wenn privilegiert, prüft die Bauaufsicht weitere Aspekte: öffentliche Belange (Landschaftsbild, Naturschutz, Lärm, Brandschutz), planerische Vorgaben (Regionalplan, Landesentwicklungsplan), gesicherte Erschließung. Eine pauschale Bestätigung 'privilegiert nach Nr. 12' reicht nicht — die Behörde will eine konkrete Standortprüfung.

Vorbescheid als sicherer Weg

Wenn unklar, empfehlen wir den Antrag auf Vorbescheid nach §74 BayBO / vergleichbar in anderen Bundesländern. Vorteil: Sie bekommen Rechtssicherheit über die grundsätzliche Zulässigkeit, bevor Sie die Detailplanung beauftragen.

  • Vorbescheid-Antrag: 2.000–5.000 € Gebühren
  • Bearbeitungsdauer: 3–6 Monate
  • Gültigkeit: meist 3 Jahre
  • Inhalt: Lageplan + Beschreibung, keine Detailpläne nötig

Was für Verpächter wichtig ist

Wenn Sie verpachten, sollten Sie im Vertrag klar regeln: Wer trägt das Risiko, falls die Privilegierung versagt wird? Bei seriösen Entwicklern (uns eingeschlossen) trägt der Pächter das Genehmigungsrisiko — Sie als Verpächter haben während der Entwicklung keine Zahlungspflichten, Pacht beginnt mit Baubeginn.

Konkret werden

Sie möchten konkret werden?

Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachpersonen.