Verpächter · 8 min · Aktualisiert 2026-05-18
§35 BauGB — wann ist ein Batteriespeicher privilegiert?
Privilegierung nach §35 BauGB entscheidet darüber, ob ein Batteriespeicher ohne aufwendiges Bauleitplanverfahren errichtet werden kann. Die Rechtslage ist 2025/26 noch unklar — wir zeigen, was die aktuellen Verwaltungsgerichte sagen und wo Sie als Verpächter genau hinschauen sollten.
Die rechtliche Grundlage
Privilegiert sind im Außenbereich nach §35 Abs. 1 BauGB bestimmte Vorhaben, die dort 'ihrer Art nach' hingehören. Für Energieanlagen gibt es Nr. 5 (energiewirtschaftliche Nutzung mit Ortsbezug) und Nr. 12 (Energiegewinnung). Der Streit dreht sich um die Frage: Ist ein reiner Batteriespeicher ohne eigene Erzeugung 'Energiegewinnung'?
Aktuelle Rechtsprechung
Mehrere Oberverwaltungsgerichte haben 2024/25 unterschiedlich entschieden. Tendenz: BESS im funktionalen Zusammenhang mit PV (Co-Location) ist privilegiert. Stand-alone-BESS hingegen wird in Bayern aktuell kritisch gesehen — das StBA Bamberg fordert teilweise einen Bebauungsplan oder Vorbescheid.
- →Co-Location mit PV: in der Regel privilegiert
- →Stand-alone BESS klein (≤ 250 kW): meist privilegiert (Hilfseinrichtung)
- →Stand-alone BESS mittel/groß (≥ 1 MW): Einzelfallprüfung
- →Bestehende Biogasanlage + BESS: privilegiert als Hilfseinrichtung
Was die Bauaufsicht prüft
Selbst wenn privilegiert, prüft die Bauaufsicht weitere Aspekte: öffentliche Belange (Landschaftsbild, Naturschutz, Lärm, Brandschutz), planerische Vorgaben (Regionalplan, Landesentwicklungsplan), gesicherte Erschließung. Eine pauschale Bestätigung 'privilegiert nach Nr. 12' reicht nicht — die Behörde will eine konkrete Standortprüfung.
Vorbescheid als sicherer Weg
Wenn unklar, empfehlen wir den Antrag auf Vorbescheid nach §74 BayBO / vergleichbar in anderen Bundesländern. Vorteil: Sie bekommen Rechtssicherheit über die grundsätzliche Zulässigkeit, bevor Sie die Detailplanung beauftragen.
- →Vorbescheid-Antrag: 2.000–5.000 € Gebühren
- →Bearbeitungsdauer: 3–6 Monate
- →Gültigkeit: meist 3 Jahre
- →Inhalt: Lageplan + Beschreibung, keine Detailpläne nötig
Was für Verpächter wichtig ist
Wenn Sie verpachten, sollten Sie im Vertrag klar regeln: Wer trägt das Risiko, falls die Privilegierung versagt wird? Bei seriösen Entwicklern (uns eingeschlossen) trägt der Pächter das Genehmigungsrisiko — Sie als Verpächter haben während der Entwicklung keine Zahlungspflichten, Pacht beginnt mit Baubeginn.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachpersonen.