Für Gemeinden · Bürgermeister · Bauamt

Großspeicher
als Standort­vorteil.

Eine 500 MW BESS-Anlage bringt einer Gemeinde bei Hebesatz 380 konservativ ~ 1,5–2 Mio € Gewerbesteuer pro Jahr — über 30 Jahre und mit Inflation gerechnet ca. 60–80 Mio €. Gewerbesteuer fällt nur auf den Gewerbeertrag (≈ Gewinn) an, nicht auf den Umsatz. Wir zeigen ehrlich was geht — und was nicht.

Drohne · Oberbayern
Bayerisches Dorf mit Zwiebelturm-Kirche und dezenter BESS-Anlage am Ortsrand

Gewerbesteuer-Hochrechnung

Was bleibt
in der Kasse?

Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag (≈ Gewinn) erhoben, nicht auf den Umsatz. Konservativ-Annahme: ~ 20 % Gewinnmarge auf den Jahresumsatz — über 30 Jahre durchschnittlich, da AfA in frühen Jahren den Ertrag drückt und später steigt.

  • 500 MW × 160.000 € = 80 Mio € Umsatz / Jahr
  • × ~ 20 % Gewinnmarge = ~ 16 Mio € Gewerbeertrag
  • × 3,5 % Steuermesszahl = ~ 560.000 € Steuermessbetrag
  • × Hebesatz 380 / 100 = ~ 2,13 Mio € Gewerbesteuer
  • × 90 % Standortanteil = ~ 1,92 Mio € pro Jahr für Ihre Gemeinde
  • × 30 Jahre, 2 % Inflation = ~ 78 Mio € kumuliert

Konservative Hochrechnung. In Jahren mit hoher AfA (typisch Jahre 1–10) kann der Gewerbeertrag deutlich niedriger ausfallen, danach steigt er. Die tatsächliche Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde, der Anlagengröße, den Markterlösen, Finanzierungsstruktur und Steuergesetzgebung ab. Auf Wunsch erstellen wir eine konkrete Hochrechnung mit Ihren Eckwerten.

Indikation · 500 MW BESS
Umsatz / Jahr~ 80 Mio €
Gewerbeertrag (~ 20 %)~ 16 Mio €
Steuermesszahl 3,5 %~ 560 k €
Hebesatz (Bsp. 380)× 3,80
Standortanteil 90 %~ 1,9 Mio € / Jahr
Über 30 Jahre~ 78 Mio €

Was wir liefern

Volle Bauleitplanung. Aus einer Hand.

Wir kommen vor Ort, präsentieren transparent vor Gemeinderat und Bürgern — und übernehmen die gesamte Genehmigungs-Verantwortung.

Privilegierung §35 BauGB

Wir prüfen für Sie, ob privilegiert oder B-Plan-pflichtig. Aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Bürgerbeteiligung §6 EEG

0,2 ct/kWh-Modell oder Bürger-Energie-Genossenschaft — wir erstellen die Satzungs-Vorlage.

Komplette Bauleitplanung

LBP, Schallschutz, Brandschutz nach NFPA 855, Artenschutz, Verkehrsanbindung — alles aus einer Hand.

Kommunale Wärmeplanung

BESS-Abwärme ist nutzbar — wir prüfen Integration in Ihr KWP-Konzept (förderfähig).

Rückbau-Sicherheit

Bankbürgschaft für vollständigen Rückbau nach 30 Jahren — Gemeinde trägt kein Restrisiko.

Transparente Kommunikation

Gemeinderats-Präsentation, Bürgerveranstaltung, FAQ-Material — wir kommen vor Ort, kostenlos.

Gemeinderats-Termin

Wir kommen vor Ort.

Transparente Präsentation: was es bringt, was es kostet, was die Risiken sind. Kostenlos und ergebnisoffen.

Häufige Fragen aus Gemeinden

Gewerbesteuer fällt auf den Gewerbeertrag (≈ Gewinn) an, nicht auf den Umsatz — die richtige Basis ist also Umsatz minus Stromeinkauf, O&M, Pacht, AfA und Zinsen. Beispiel 500 MW BESS bei konservativer 20 % Gewinnmarge: 80 Mio € Umsatz → ~ 16 Mio € Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz Ihrer Gemeinde × 90 % Standortanteil (10 % Sitz München). Bei Hebesatz 380 ergibt das ~ 1,9 Mio €/Jahr für Ihre Gemeinde, über 30 Jahre mit 2 % Inflation kumuliert ca. 78 Mio €. In Jahren mit hoher AfA (typisch Jahr 1–10) liegt der Ertrag deutlich niedriger, später entsprechend höher. Wir erstellen auf Wunsch eine konkrete Hochrechnung mit Ihrem Hebesatz und einer realistischen Marge.
Seit dem EEG 2023 haben Gemeinden im Umkreis von 2,5 km um eine PV- oder BESS-Anlage Anspruch auf 0,2 ct/kWh der erzeugten/gespeicherten Energie. Bei einer 500 MW BESS-Anlage mit ca. 950 GWh/Jahr ergibt das zusätzlich ~ 1,9 Mio €/Jahr Bürgerbeteiligung — zusätzlich zur Gewerbesteuer. Wir liefern Satzungsvorlagen und beraten zur Auswahl des Modells (direkte Auszahlung an Gemeinde / Bürger-Energie-Genossenschaft / kommunale Stiftung).
Die Rechtsprechung 2024/26 ist uneinheitlich. Privilegiert nach §35 Abs. 1 Nr. 12 BauGB sind in der Regel: BESS mit PV-Anbindung (Co-Location), kleine BESS bis 250 kW als Hilfseinrichtung und BESS bei Biogasbestandsanlagen. Stand-alone BESS größer 1 MW erfordern in der Regel einen Bebauungsplan. Wir prüfen für Ihre Gemeinde, ob privilegiert oder B-Plan-pflichtig — und unterstützen Sie beim Verfahren. Im Zweifel empfehlen wir einen Vorbescheid nach §74 BauBO (ca. 3-6 Monate Bearbeitungsdauer).
Wir koordinieren das gesamte Verfahren: Aufstellungsbeschluss-Antrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), Artenschutz-Gutachten, Schallschutz-Prognose, Brandschutz-Konzept nach NFPA 855, Verkehrserschließung, Naturschutz-Ausgleich. Wir bringen die Fachgutachten mit, koordinieren mit allen Trägern öffentlicher Belange und nehmen an Gemeinderats-Sitzungen und Bürgerveranstaltungen teil. Für die Gemeinde fallen keine Planungskosten an — alle Gutachten werden von uns getragen.
Wir setzen ausschließlich auf LFP-Batterien (Lithium-Eisenphosphat) — diese sind deutlich sicherer als NMC und können bei korrektem Aufstellabstand keinen Thermal Runaway propagieren. Wir schulen Ihre örtliche Feuerwehr (1 Schulungstag, kostenfrei), stellen Einsatzpläne mit Lageplan und Wasserentnahmestellen bereit, und ermöglichen Fernabschaltung 24/7 über unsere Leitwarte. Der Brandschutz folgt NFPA 855-Standard. Wir tragen alle Schulungs- und Einsatzplanungskosten.
Vollständiger Rückbau ist vertraglich gesichert und durch eine separate Bankbürgschaft finanziell hinterlegt. Wir bauen Container, Fundamente, Kabel und Trafostationen vollständig zurück und stellen die Fläche im Zustand der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche her. Der Rückbau-Plan ist Teil der Bauleitplanung und wird mit Ihrer Gemeinde abgestimmt. Sie tragen kein Restrisiko, dass nach 30 Jahren Bauschutt oder Kabel im Boden verbleiben.
Ja, auf zwei Wegen: (1) Direkter Eigenanteil über kommunales Beteiligungs-Modell — Ihre Gemeinde erwirbt einen Anteil am Projekt (typisch 10–25 %) und partizipiert direkt am Erlös; (2) Bürger-Energie-Genossenschaft, an der Ihre Gemeinde als Gründungsmitglied auftritt — Bürger können Anteile zeichnen, die Gemeinde stellt Infrastruktur (Sitz, Buchhaltung). Wir unterstützen bei der rechtlichen Strukturierung und Finanzierungsvermittlung.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Inbetriebnahme planen wir 3-5 Jahre: 0-6 Monate Flächensicherung + Vorbescheid, 6-18 Monate Bauleitplanung + Bürgerbeteiligung, 18-30 Monate Netzanschluss-Verfahren + BImSchG-Genehmigung, 30-48 Monate Bau, 48-54 Monate Inbetriebnahme. Aktuelle Großprojekte mit 380 kV TenneT-Anbindung planen wir für Q3/2028 IBN — wir starten dafür heute mit der Bauleitplanung.