Investor · 8 min · Aktualisiert 2026-05-18

IAB §7g + Sonder-AfA bei 250 kW Batteriespeichern — der Praxis-Leitfaden 2026

Ein 250 kW / 500 kWh Batteriespeicher kostet rund 250.000 € netto. Drei Hebel reduzieren die effektive Investition deutlich — IAB §7g, Sonder-AfA 40 % und degressive AfA. Wir zeigen, wie die Hebel zusammenwirken, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wo der häufigste Fehler liegt. Wichtig: Steuerthemen ausdrücklich mit eigenem Steuerberater abklären.

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Voraussetzungen für den IAB §7g

Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abzuziehen — drei Jahre vor der eigentlichen Investition. Damit das funktioniert, müssen Sie ein paar Bedingungen erfüllen:

  • Gewinnermittlung per EÜR oder Bilanz mit Gewinn < 200.000 € im Vorjahr
  • Geplante Anschaffung in den nächsten drei Wirtschaftsjahren
  • Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden
  • Nachweispflichten zur tatsächlichen Anschaffung innerhalb der Frist

Sonder-AfA 40 % nach §7g Abs. 5 EStG

Zusätzlich zum IAB kann eine Sonder-AfA von bis zu 40 % der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr und den vier Folgejahren beliebig verteilt werden. Das funktioniert nur, wenn die IAB-Voraussetzungen erfüllt waren. Sie können dadurch in den ersten Jahren extrem viel Abschreibungsvolumen generieren.

Rechenbeispiel: 250 kW Speicher · 30 % Spitzensteuersatz

Sie kaufen einen Speicher für 250.000 €, hatten im Vorjahr 50.000 € IAB gebildet und nutzen jetzt zusätzlich die Sonder-AfA.

  • Investition: 250.000 €
  • IAB §7g im Vorjahr (50 %): −125.000 € Bemessungsgrundlage
  • Sonder-AfA im Anschaffungsjahr (z.B. 40 %): −50.000 €
  • Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: ~ 52.500 €
  • Effektive Investition nach Steuer: ~ 197.500 €
  • Jahres-Erlös aus Schwarm-Vermarktung (Annahme): ~ 25.000 €
  • Amortisation: ~ 4,5 Jahre

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist die fehlende Auflösung des IAB innerhalb der Drei-Jahres-Frist. Wenn Sie 2026 einen IAB bilden und 2029 nicht investiert haben, wird der IAB rückwirkend aufgelöst — mit Verzinsung. Ein weiterer Fallstrick ist die 90-%-Betriebs-Nutzung: Wird der Speicher überwiegend privat genutzt, kippt der gesamte Vorteil.

  • IAB rechtzeitig auflösen (max. 3 Wirtschaftsjahre)
  • Mindestens 90 % betriebliche Nutzung dokumentieren
  • Gewinngrenze im IAB-Bildungsjahr beachten
  • Steuerberater-Bestätigung zu Wahlrechten einholen

Disclaimer

Dieser Artikel ist eine Übersicht, keine steuerliche Beratung. Steuergesetzgebung ändert sich laufend, Ihre individuelle Situation kann abweichen. Wir leisten ausdrücklich keine Steuerberatung — sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie investieren.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachpersonen.