Biogas · 7 min · Aktualisiert 2026-05-18

Biogas-Flexibilisierung 2026 — wann lohnt sich der BHKW-Zubau?

Die EEG-Vergütung läuft für viele Biogas-Anlagen bis 2030 aus. Wer dann noch wirtschaftlich produzieren will, muss flexibilisieren: BHKW-Leistung zubauen, in teuren Stunden produzieren, in günstigen Stunden Gas einspeichern. Wir zeigen, wann sich der Zubau lohnt und wann nicht.

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Was bedeutet Flexibilisierung konkret

Die Anlage erzeugt nicht mehr 24/7 mit konstanter Leistung, sondern nur in den teuersten Stunden des Tages. Dafür braucht sie zwei Dinge: mehr installierte BHKW-Leistung (Faktor 2–3×) und mehr Gasspeicher. Das Biogas wird zwischengespeichert und nur in den Peak-Stunden verstromt.

  • Faktor 2–3× installierte Leistung
  • Größerer Gasspeicher (Folienspeicher oder Drucktank)
  • SCADA-Anbindung zur Stundenfenster-Optimierung
  • Anbindung an Direktvermarkter + Regelenergie

Wirtschaftlichkeit · Beispielanlage 500 kW

Eine bestehende 500 kW Biogasanlage wird auf 1,5 MW BHKW-Leistung erweitert. Investitionsbedarf: ca. 1,2 Mio € (BHKW + Speicher + Steuerung).

  • Zusätzlicher Erlös aus Stundenfenstern: ~ 250.000 €/J (Annahme)
  • Regelenergie-Pooling: ~ 80.000 €/J
  • Flexprämie (sofern noch greifend): variabel
  • Amortisation: ~ 4 Jahre (ohne Förderung)

Wann lohnt es sich nicht?

Nicht jede Anlage ist ein Flex-Kandidat. Folgende Konstellationen sind problematisch:

  • Anlagen mit Wärmebindung > 70 % (Nahwärme, Trocknung)
  • Standort ohne Gasspeicher-Erweiterungsmöglichkeit
  • Netzanschluss zu schwach für Spitzeneinspeisung
  • Restlaufzeit EEG < 4 Jahre — Amortisation knapp

Hub-Konzept als Alternative

Statt jede Anlage einzeln zu flexibilisieren, lassen sich mehrere Anlagen zu einem virtuellen Hub verbinden. Vorteile: gemeinsame Leitwarte, gemeinsame Direktvermarktung, Investitionskosten teilbar. Wir entwickeln genau solche Hubs in Bayern — mit Kapitalbeteiligung durch GREEN NRG, sodass Sie als Anlagenbetreiber keinen Cash-Einsatz haben.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachpersonen.