Biogas · 7 min · Aktualisiert 2026-05-18
Biogas-Flexibilisierung 2026 — wann lohnt sich der BHKW-Zubau?
Die EEG-Vergütung läuft für viele Biogas-Anlagen bis 2030 aus. Wer dann noch wirtschaftlich produzieren will, muss flexibilisieren: BHKW-Leistung zubauen, in teuren Stunden produzieren, in günstigen Stunden Gas einspeichern. Wir zeigen, wann sich der Zubau lohnt und wann nicht.
Was bedeutet Flexibilisierung konkret
Die Anlage erzeugt nicht mehr 24/7 mit konstanter Leistung, sondern nur in den teuersten Stunden des Tages. Dafür braucht sie zwei Dinge: mehr installierte BHKW-Leistung (Faktor 2–3×) und mehr Gasspeicher. Das Biogas wird zwischengespeichert und nur in den Peak-Stunden verstromt.
- →Faktor 2–3× installierte Leistung
- →Größerer Gasspeicher (Folienspeicher oder Drucktank)
- →SCADA-Anbindung zur Stundenfenster-Optimierung
- →Anbindung an Direktvermarkter + Regelenergie
Wirtschaftlichkeit · Beispielanlage 500 kW
Eine bestehende 500 kW Biogasanlage wird auf 1,5 MW BHKW-Leistung erweitert. Investitionsbedarf: ca. 1,2 Mio € (BHKW + Speicher + Steuerung).
- →Zusätzlicher Erlös aus Stundenfenstern: ~ 250.000 €/J (Annahme)
- →Regelenergie-Pooling: ~ 80.000 €/J
- →Flexprämie (sofern noch greifend): variabel
- →Amortisation: ~ 4 Jahre (ohne Förderung)
Wann lohnt es sich nicht?
Nicht jede Anlage ist ein Flex-Kandidat. Folgende Konstellationen sind problematisch:
- →Anlagen mit Wärmebindung > 70 % (Nahwärme, Trocknung)
- →Standort ohne Gasspeicher-Erweiterungsmöglichkeit
- →Netzanschluss zu schwach für Spitzeneinspeisung
- →Restlaufzeit EEG < 4 Jahre — Amortisation knapp
Hub-Konzept als Alternative
Statt jede Anlage einzeln zu flexibilisieren, lassen sich mehrere Anlagen zu einem virtuellen Hub verbinden. Vorteile: gemeinsame Leitwarte, gemeinsame Direktvermarktung, Investitionskosten teilbar. Wir entwickeln genau solche Hubs in Bayern — mit Kapitalbeteiligung durch GREEN NRG, sodass Sie als Anlagenbetreiber keinen Cash-Einsatz haben.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Zahlen sind unverbindliche Beispielrechnungen. Bei rechtlichen oder steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachpersonen.